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Kostenübernahme

Privatpraxis für Stimmtherapie

Wie bekomme ich eine Verordnung für Stimmtherapie?

Die Therapie von Stimmstörungen ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von einem Arzt verordnet. Folgende Ärzte können ein entsprechendes Privatrezept ausstellen:

 

  • Allgemeinmediziner
  • Hausärzte
  • Internisten
  • Kinder- und Jugendärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Neurologen
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden

Bei Privatrezepten gibt es für die Abrechnung von sprach-, sprech- und stimmtherapeutischen Leistungen keine gesetzliche Gebührenordnung wie bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Vor Therapiebeginn wird ein Behandlungsvertrag zwischen TherapeutIn und PatientIn abgeschlossen. Die darin vereinbarte Vergütungshöhe orientiert sich an den örtlich üblichen Preisen.

Meine Spezialisierung im Bereich Stimmtherapie beruht auf meiner langjährigen Ausbildung und Erfahrung in den Bereichen Gesangspädagogik und Sprachtherapie, sowie auf vielfältigen Zusatzqualifikationen. Dies ermöglicht eine hohe Qualität meiner therapeutischen Leistung, wodurch eine angemessene Preisgestaltung meines Honorarvertrages gegeben ist.

Bitte prüfen Sie vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob diese die Kosten für Stimmtherapie übernimmt.

Als zusätzliche Leistung für Selbstzahler biete ich präventive Stimmbildung und Stimmpflege an.